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Als Hausbesitzer, Liegenschaftsverwalter oder Mieter von privaten Einfamilienhäusern kommen diverse periodische Kontrollen auf Sie zu. Eine davon ist die Feuerungskontrolle, welche je nach Heizungstyp in zwei- bis vierjährigen Abständen erledigt werden muss.

Nachstehend finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen – sollten Sie dennoch weitere Informationen oder Auskünfte benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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Fragen & Antworten rund um die amtliche Feuerungskontrolle

  • Warum braucht es die Feuerungskontrolle?

Die Feuerungskontrolle hat gemäss den gesetzlichen Grundlagen einen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen zu leisten, sowie den Boden und die Luft vor schädlichen oder lästigen Verunreinigungen zu schützen (Luftreinhalte-Verordnung LRV).


  • Wann und wie oft muss eine amtliche Feuerungskontrolle durchgeführt werden?

Bei Neuinstallationen erfolgt die Abnahmemessung innerhalb von drei Monaten, jedoch spätestens nach einem Jahr seit der Inbetriebnahme durch den produkteneutralen Feuerungskontrolleur der Gemeinde. Die regelmässige periodische Kontrolle aller Anlagen erfolgt alle 2 Jahre für Oel und Holzfeuerungen. Bei Gasfeuerungen alle 4 Jahre.


  • Wer darf diese Kontrolle durchführen?

Die Kontrolle Ihrer Feuerungsanlage führt der in Ihrer Gemeinde zuständige Feuerungskontrolleur oder eine zertifizierte Fachfirma aus.


  • Werde ich zur Kontrolle aufgefordert oder muss ich mich um die Kontrolltermine selber kümmern?

Sie werden anfangs Jahr der Fälligkeit entsprechend schriftlich zur Durchführung der Feuerungskontrolle aufgefordert. Mittels beiliegendem Rückmeldetalon können Sie die ausführende Fachfirma vermerken und der Fachstelle retournieren. Den Auftrag zur Durchführung der Feuerungskontrolle müssen Sie jedoch selbst erteilen.


  • Ich habe ein Serviceabonnement bei einer Fachfirma. Ist die amtliche Feuerungskontrolle inbegriffen?

Nicht immer, es gibt diverse Variationen von Serviceabonnementen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Fachfirma.


  • Wie lange dauert eine Feuerungskontrolle?

Oel- und Gasanlagen beanspruchen zwischen 20 und 40 Minuten. CO-Messungen an Holzfeuerungsanlagen dauern zwischen 90 bis 120 Minuten.


  • Ich einen Termin für die Feuerungskontrolle, muss ich etwas vorbereiten?

Der Zugang zur Heizung oder Heizraum muss gewährleistet sein, bitte das Gebäudekontrollheft / Kaminfeger- Büchlein bereithalten. Die Vorbereitungsarbeiten für eine CO-Messung an Ihrer Holzfeuerung werde ich mit Ihnen telefonisch besprechen.


  • Ich will eine neue wärmetechnische Anlage installieren oder eine Teilsanierung z.B. einen neuen Brenner installieren lassen. Muss ich die Fachstelle darüber informieren?

Ihre Heizungsfirma welche die Sanierung vornimmt ist verpflichtet ein Gesuch/ Installationsattest der neuen wärmetechnischen Anlage bei der Gemeindefeuerpolizei einzureichen. Diese Information wird von der Gemeinde an die Fachstelle Feuerungskontrolle weitergeleitet.


  • Meine Feuerungsanlage wurde beanstandet und hält die erforderlichen Grenzwerte nicht mehr ein. Was passiert?

Sie erhalten von der Fachstelle eine 30- tägige Einregulierungsfrist um die Abgaswerte zu optimieren. Falls die Grenzwerte nicht mehr eingehalten werden können, berät Sie der Feuerungskontrolleur der Gemeinde über die weiteren Massnahmen und Sanierungsfristen.


  • Ich habe im Wohnzimmer einen Cheminée-Ofen welchen ich selten nutze. Muss ich eine Holzfeuerungskontrolle vornehmen?

Eine Einzelraumfeuerung, in der weniger als 200 KG Holz (ca. ½ Ster) pro Jahr verbrannt wird, ist von der Kontrolle ausgenommen.


  • Ich habe eine neue Gas-, Öl oder Holzfeuerungsanlage installieren lassen. Warum wird meine Neuanlage einer Abnahmekontrolle unterzogen?

Eine Abnahmemessung muss innert zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme einer neuen oder sanierten Anlage erfolgen. Diese Kontrolle ist vergleichbar mit einer Garantieabnahme und wird zum Schutz der Besitzerin oder des Besitzers der Anlage während der Garantiezeit durchgeführt. Die Abnahmemessung darf nur von der zuständigen Fachstelle der Gemeinde durchgeführt werden. Anschließend erfolgt alle zwei Jahre die periodische Kontrolle (Gas 4 Jahre), welche auch von einer zertifizierten Fachperson durchgeführt werden kann.


  • Wieviel kostet die amtliche Feuerungskontrolle des Gemeindefeuerungskontrolleurs?

Die Tarife für die Ausführung von amtlichen Feuerungskontrollen finden Sie auf der Homepage der betreffenden Gemeinde.


  • Der Kamin meines Nachbarn raucht immer sehr stark. Wegen dem Gestank kann ich meine Fenster nicht mehr öffnen. Ich versuchte das Gespräch mit meinem Nachbarn zu suchen, nur will der nichts davon wissen. Was kann ich tun?

Sie müssen schriftlich bei Ihrer Wohngemeinde eine Klage absetzen. Anschliessend bietet die Gemeinde den zuständigen Feuerungskontrolleur auf, der eine sogenannte (Klage-Kontrolle) durchführen wird.


  • In unserem Wohnquartier stinkt es regelmässig, hauptsächlich in der Abenddämmerung nach verbranntem Abfall. Was kann ich dagegen unternehmen?

Sie müssen schriftlich bei Ihrer Wohngemeinde eine Klage absetzen. Anschliessend bietet die Gemeinde den zuständigen Feuerungskontrolleur auf der eine sogenannte (Klage-Kontrolle) durchführen wird. Wird im Verdachtsfall eine Aschenprobe genommen und im Resultat der Aschenanalyse wird die Verbrennung von Abfall nachgewiesen können sehr hohe Busgelder anfallen.

Fachstelle Feuerungskontrolle
MR Andermatt GmbH
Friedheimstrasse 13b
CH-8608 Bubikon

Region Zimmerberg
Gewerbestrasse 17
CH-8800 Thalwil
+41 79 220 42 25
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