Revidierte LRV seit 01.06.2018
Der Bundesrat hat eine Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) beschlossen und diese auf den 1. Juni 2018 in Kraft gesetzt. Die Änderung bezweckt insbesondere eine Verringerung der Feinstaubemissionen aus kleinen Holzfeuerungen.
Zudem sind Neuregelungen zur Bewilligung und Kontrolle bei Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1 Megawatt und Holzfeuerungsanlagen bis 70 Kilowatt festgelegt worden, welche in der Verantwortung der Gemeinde liegen. Im folgendem Faktenblatt sind Informationen zu den neuen rechtlichen Grundlagen zusammengestellt. Zudem wurden die Nebenbestimmungen für Feuerungsbewilligungen aktualisiert.
Faktenblatt (PDF)
Die nachfolgenden Hinweise und Erläuterungen zum Vollzug der revidierten Luftreinhalte-Verordnung (LRV) 2018 und der Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung (MaPlaV) sind Informationen zuhanden der Vollzugsbehörden und Fachpersonen.
Nebenbestimmungen (PDF)
Luftreinhalteverordnung (PDF)